was ist eine Erfindung

(Die Erläuterungen gelten für Deutschland. Änliches gilt in den meisten ausländischen Staaten. Ausnahme sind die Regelungen zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber ) 
Erfindung ist eine technische Lösung eines Problems (§ 1 Absatz 2 Patentgesetz)
Patentanmeldung ist die schriftliche Erklärung einer Erfindung, die an das Patentamt mit einem entsprechenden Antrag zugesendet wird (§ 34 Patentgesetz)
Patent ist ein Recht, anderen Personen die Benutzung einer Erfindung zu verbieten (§§ 9 - 13 Patentgesetz).
Arbeitnehmererfinder

ist ein Erfinder, der nicht selbstständig ist. 

Diensterfindung Eine Erfindung eines Arbeitnehmers, die einen deutlichen Bezug zur Arbeit oder zum Arbeitsplatz aufweist (§ 4  Absatz 2 Arbeitnehmererfindungsgesetz).
Kann Software patentiert werden ?

In Deutschland mittlerweile kein Problem, wenn Neuheit und erfinderische Tätigkeit gegeben ist. Bitte Software in Kombination mit Hardware beanspruchen. Software ist nur in Kombination mit Hardware wirtschaftlich bedeutsam, damit ist Software faktisch unter Schutz gestellt.

Was muß ich tun ?

Habe ich ein patentierbare Erfindung gemacht, so habe ich zuerst die Pflichten gegenüber meinem Arbeitgeber zu beachten. Ansonsten kann ich über meine Erfindung frei verfügen. Sollten meine Nutzungsrechte gewahrt bleiben, so ist die Erfindung wenigstens bis zu einer Anmeldung eines Patents oder eines Gebrauchsmusters geheimzuhalten.

Erfindung veröffentlichen ? 

die Erfindung ist zunächst geheimzuhalten:
Andere Personen dürfen von der Erfindung nichts erfahren (auch keinen Freunden und Bekannten), außer sie können zu Verschwiegenheit verpflichtet werden. Ansonsten kann kein Patent erhalten werden (§ 1 Absatz 1 und § 3 Patentgesetz).
Sobald die Erfindung angemeldet ist kann in den meisten Fällen veröffentlicht werden.
 
Eine frühe Veröffentlichung einer Erfindung kann jedoch dann Nachteile zur Folge haben, wenn noch weitere Patentanmeldungen mit verbessertem Inhalt innerhalb der nachfolgenden 18 Monate getätigt werden sollen. 
Nach 18 Monaten veröffentlicht das Patentamt die Patentanmeldung (§ 31 Absatz 2 Nummer 2 Patentgesetz). Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist eine eigene Veröffentlichung völlig unschädlich. 
Zu beachten sind stets die sich aus einem Arbeitsvertrag ergebenden  Verpflichtungen zur Geheimhaltung.

Stören Patente die wissenschaftliche Arbeit? 

Ein durch ein Patent geschützter Gegenstand oder geschütztes Verfahren darf wissenschaftlich untersucht und weiterentwickelt werden, ohne daß hierfür die Erlaubnis des Patentinhabers erforderlich ist
wenn ich schon veröffentlicht habe?  Unter bestimmten Umständen kann ein Schutz noch durch Anmeldung eines Gebrauchsmusters erhalten werden.
Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster ist etwas ähnliches wie ein Patent. Die Schutzdauer beträgt bei einem Gebrauchsmuster allerdings nur maximal 10 Jahre (§ 23 Gebrauchsmustergesetz), wohingegen beim Patent 20 Jahre Schutz (§ 16, ergänzend § 17 Patentgesetz) möglich sind. Auch lassen sich durch ein Gebrauchsmuster ausschließlich Gegenstände (keine Verfahren) schützen (§ 2 Nr. 3 Gebrauchsmustergesetz). 

Wer darf ein Patent anmelden? 

Ist der Erfinder kein Arbeitnehmer, so darf er selber anmelden (§6 Patentgesetz).
In der Regel handelt es sich bei Erfindungen um sogenannte Diensterfindungen. Dann ist der Arbeitgeber zur Anmeldung berechtigt (§ 15 Absatz 1 Arbeitnehmererfindungsgesetz). 
Ein Arbeitnehmer darf eine Erfindung selber zum Patent anmelden, wenn der Arbeitgeber nicht anmelden und diese auch nicht als Betriebsgeheimnis behandeln will (§ 8 Arbeitnehmererfindungsgesetz) oder wenn es sich um eine sogenannte freie Erfindung handelt. Eine freie Erfindung liegt vor, wenn diese nicht im Rahmen der Tätigkeit beim Arbeitgeber entstanden ist und nicht maßgeblich auf Arbeiten und Erfahrungen des Arbeitgebers beruht (§ 4 Arbeitnehmerungsfindungsgesetz).  

Rechte des Arbeitnehmererfinders
mit Diensterfindung
  hat das Recht, als Erfinder z. B. in einer Patent- oder Offenlegungsschrift genannt zu werden (§ 63 Patentgesetz); ist vom Arbeitgeber angemessen zu vergüten, wenn dieser von der Erfindung profitiert (§§ 9, 10 Arbeitnehmererfindungsgesetz); kann vom Arbeitgeber verlangen, über den Fortgang eines Anmeldungsverfahrens informiert zu werden (§ 15 Absatz 1 Arbeitnehmererfindungsgesetz); darf in bestimmten Fällen bei einem Patentamt selber anmelden
Pflichten des Arbeitnehmererfinders
mit Diensterfindung
Er muß die Erfindung dem Arbeitgeber unverzüglich melden (§ 5 Arbeitnehmererfindungsgesetz).  Er ist  (zunächst) zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 24 Absatz 2 Arbeitnehmererfindungsgesetz). Er muß den Arbeitgeber bei der Durchführung der Patentanmeldung angemessen unterstützen (§ 15 Absatz 2 Arbeitnehmererfindungsgesetz). 
Meldet ein Arbeitgeber Arbeitnehmererfindungen als Gebrauchsmuster an?  Ein Arbeitgeber ist per Gesetz (§ 13 Arbeitnehmererfindungsgesetz) verpflichtet, grundsätzlich eine Erfindung zum Patent anzumelden. Bereits aus diesem Grund werden regelmäßig keine Gebrauchsmusteranmeldungen vom Arbeitgeber getätigt
Offenlegungsschrift Wird eine Erfindung zum Patent angemeldet, so wird diese 18 Monate nach der Anmeldung durch die sogenannte Offenlegungsschrift (§ 32 Absatz 2 Patentgesetz)  veröffentlicht. Eine Offenlegungsschrift ist kein Patent. Sie dient lediglich zur Information, daß es eine Patentanmeldung gibt.

Wann ist ein patentierter Gegenstand geschützt? 

Sobald die Öffentlichkeit im vom deutschen Patentamt erstellten Patentblatt (§ 32 Absatz 1 Nummer 3 Patentgesetz) über die Erteilung des Patentes informiert wird. Zeitgleich wird die Patentschrift herausgegeben (§ 58 Absatz 1 Patentgesetz).
Wie lange dauert eine Patenterteilung?  In der Regel mehrere Jahre ab Anmeldetag.

Was ist geschützt? 

In einer Patentschrift gibt es stets einen oder mehrere durchnumerierte Sätze, die mit "Patentansprüche" überschrieben sind. Häufig ist nur der erste Satz wichtig. Stimmen die in diesem Satz aufgezählten Merkmale mit einem benutzen Gegenstand oder einem benutzen Verfahren überein, so fällt der Gegenstand oder das Verfahren in den Schutzbereich des Patentes (§ 14 Patentgesetz). 

Wer beantwortet mir weitere Fragen? 

Hier finden Sie weitere Informationen:

Deutschen Patent- und Markenamt 
Patentanwaltskammer 

In einer Patentschrift gibt es stets einen oder mehrere durchnumerierte Sätze, die mit "Patentansprüche" überschrieben sind. Häufig ist nur der erste Satz wichtig. Stimmen die in diesem Satz aufgezählten Merkmale mit einem benutzen Gegenstand oder einem benutzen Verfahren überein, so fällt der Gegenstand oder das Verfahren in den Schutzbereich des Patentes (§ 14 Patentgesetz).