Was ist eine Marke?

Die Kennzeichnung eines Produktes oder einer Dienstleistung wie zum Beispiel "Persil" für "Waschmittel" wird als "Marke" bezeichnet. Die Beteiligten (Hersteller, Dienstleister, Verbraucher) sollen in die Lage versetzt werden, mit Hilfe von Marken auf die Herkunft (und damit auf die Qualität) von Produkten oder Dienstleistungen hinweisen bzw. schließen zu können. 

Marken müssen grafisch dargestellt werden können (§ 8 Absatz 1 Markengesetz). Hierzu zählen Worte und Bilder, aber auch z. B. Töne, da diese durch eine Notenschrift oder durch ein Sonagramm grafisch wiedergegeben werden können. 

Welche grafischen Darstellungen können nicht als Kennzeichen eines Produktes geschützt werden? 

Eine grafische Darstellung darf das Produkt oder dessen Eigenschaften nicht ausschließlich beschreiben (§§ 3 Absatz 2,  8 Absatz 2 Markengesetz). Es ist zum Beispiel nicht möglich das Wort "Waschmittel" für die Ware "Waschmittel oder die photgrafische Wiedergabe eines normalen Fahrrads für das Produkt "Fahrrad" zu schützen.  

Verfügt ein Dritter über ältere Rechte an der grafischen Darstellung, so muß dieser zumindest stillschweigend mit der weiteren Marke einverstanden sein. 

Um Dritten die Benutzung einer mehr als fünf Jahre alten Marke verbieten zu können, muß diese tatsächlich innerhalb bestimmter Fristen benutzt worden sein. 

Es gibt noch weitere zu beachtende Voraussetzungen, die in der Praxis jedoch weniger bedeutsam sind. 

Wie erhalte ich Schutz für eine Marke? 

Durch Anmeldung beim Patent- und Markenamt, die wenigstens 500,-- DM kostet (Kosten für einen eventuell in Anspruch genommenen Patentanwalt nicht eingerechnet). Erfüllt die angemeldete Marke die Schutzvoraussetzungen, so wird sie vom Patent- und Markenamt eingetragen. Mit der Eintragung entsteht das Recht, Dritten die Benutzung für die betroffenen Waren oder Dienstleistungen zu verbieten.  

Beispiel: Sie haben das Wort "Mona Lisa" für das Produkt "Schuhe" beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Das Amt hat diese Marke eingetragen.  

Ab der Eintragung können Sie einem Konkurrenten verbieten, seine Schuhe in Deutschland mit Mona Lisa zu bezeichnen. Sie können einem Hersteller von Schuhen verbieten, seine Firma in Deutschland Mona Lisa zu nennen.  

Sie können einem Hersteller von Schokolade nicht verbieten, seine Schokolade Mona Lisa zu nennen. Sie können einem Konkurrenten nicht verbieten, seine Schuhe in Frankreich unter dem Namen Mona Lisa zu vertreiben. 

Wie stelle ich fest, ob es eine Marke schon gibt? 

Durch Recherchieren in entsprechenden Datenbanken. Wenn diese Fragestellung für Sie wirtschaftlich bedeutsam ist, sollten Sie einen Patentanwalt damit beauftragen. Dieser ist preiswert im Vergleich zu den Kosten für die Umbenennung eines Produktes oder eines Firmennamens. 

Wie weise ich auf einen Markenschutz hin? 

Versehen Sie die grafische Darstellung Ihrer Marke mit einem ®. Das im Zusammenhang mit Marken benutzte "TM" weist übrigens in den USA darauf hin, daß diese Marke nicht eingetragen ist, aber ein Schutz durch Benutzung entstanden ist. Durch Benutzung einer Marke entstehen nämlich ebenfalls Rechte, die allerdings in der Regel vergleichsweise eingeschränkt sind.  

Schutzdauer einer Marke? 

Der durch Eintragung erlangte Markenschutz erlischt, wenn die erforderlichen Gebühren nicht mehr bezahlt werden. Es gibt also keine zeitliche Obergrenze.

Wird allerdings eine Marke fünf Jahre und länger nicht benutzt, so können aus der unbenutzten Marke keine Rechte hergeleitet werden.